Allgemeine Geschäftsbedingungen der recruitiflow (IVMT UG haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen recruitiflow, Barmbeker Straße 33, 22303 Hamburg („recruitiflow“) und dem Empfänger der Leistungen der recruitiflow („Auftraggeber“; gemeinsam mit recruitiflow auch als „Parteien“ bezeichnet) anwendbar.

recruitiflow bietet Dienstleistungen ausschließlich für Unternehmer (gemäß § 14 BGB) und Gewerbetreibende an.

(Allgemeine) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter sind nicht auf Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und recruitiflow anwendbar, auch wenn recruitiflow diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die bei Vertragsschluss gültige Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bindend.

§ 2 Leistungen
recruitiflow ist spezialisiert auf digitale Recruiting-Lösungen und bietet umfassende Services zur digitalen Akquise von Mitarbeitern, insbesondere im Rahmen von Dienstleistungsverhältnissen. Dazu zählen die Konzeption individueller Recruiting-Prozesse, die Erstellung von Bewerberprofilen, Werbetexten, Landingpages sowie gezielte Online-Werbemaßnahmen (z. B. auf Google, Meta, LinkedIn, Xing, TikTok usw.).
Konkrete Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot für den Auftraggeber. Bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen hat recruitiflow das Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB.

recruitiflow ist berechtigt, Dritte, vorwiegend Subunternehmer, zur Erfüllung einzelner oder aller Pflichten aus dem Vertrag zu beauftragen.
Der Anspruch auf Leistungen von recruitiflow ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber darf die Leistung nicht an Dritte übertragen oder anderweitig zugänglich machen.
Sofern eine individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterliegt, kann recruitiflow nach Abschluss einer Teilleistung eine Teilabnahme bzw. nach Erfüllung aller Leistungen eine Gesamtabnahme vom Auftraggeber binnen sieben (7) Tagen Frist verlangen. (Teil-)Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist keine Mängel schriftlich gegenüber recruitiflow angibt.

§ 3 Vertragsabschluss
Darstellungen von Leistungen und Angeboten von recruitiflow auf der eigenen Webseite (https://www.recruitiflow.de/), in sozialen Medien oder Werbeanzeigen stellen kein bindendes Vertragsangebot von recruitiflow dar.
Der Vertrag zwischen den Parteien kann schriftlich, in Textform oder fernmündlich geschlossen werden.

§ 4 Vergütung
Die Höhe der konkret vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot von recruitiflow.

Die Vergütung gliedert sich in zwei Bestandteile, sofern nicht ausdrücklich anders im individuellen Angebot von recruitiflow vorgesehen:
a. Die sogenannte „Setup-Gebühr“ vergütet die Erstellung von Bewerberprofilen, Werbetexten und Chatbot(s) und wird pro ausgeschriebener Stelle erhoben. Falls die gleiche Kampagne/Stellenausschreibung innerhalb von 12 Monaten nach Ende einer Kampagne/Stellenausschreibung erneut durch den Auftraggeber beauftragt wird, fällt keine zusätzliche Setup-Gebühr an.
b. Das sogenannte „Recruiting-Mediabudget“ wird von recruitiflow während der Vertragslaufzeit als monatliches Budget für Kosten und Ausgaben von Recruiting-Werbemaßnahmen und zur Vergütung sonstiger Leistungen im

Kontext der Kampagne gezahlt.
Set-Up-Gebühr (falls zutreffend) sowie jeweils das Recruiting-Mediabudget und die Kampagnen-Gebühr für die Mindestlaufzeit der Kampagne (vgl. § 5 (1) der AGB) sind vor dem Kampagnenzeitraum zu zahlen. Die erste Rechnung wird nach dem Meeting, spätestens jedoch vier (4) Wochen nach Vertragsschluss gestellt. Bei Verlängerung der Kampagne über die Mindestlaufzeit hinaus werden alle Vergütungsbestandteile, die für den oder die weiteren Monat/e, in denen die Kampagne läuft, zu zahlen sind (Recruiting-Mediabudget), jeweils neun (9) Tage vor Ablauf der Kampagnenlaufzeit in Rechnung gestellt.

Kommt der Auftraggeber sieben (7) Tage nach Zugang einer Rechnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, gerät er in Verzug. recruitiflow behält sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags zurückzuhalten, falls der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät.

Zahlungen sind per Rechnung und Lastschrift möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, recruitiflow auf Anforderung ein SEPA-Lastschriftmandat für die Vergütung zu erteilen. recruitiflow haftet nicht für Überziehungszinsen oder ähnliche Kosten, die eine Bank oder ein Kreditkartenanbieter erhebt.

§ 5 Laufzeit, (Kampagnen-)Dauer & Kündigung
Der Vertrag hat die im individuellen Angebot von recruitiflow angegebene Mindestlaufzeit der Reichweiten Kampagne. Ohne abweichende Regelung im Angebot beträgt die Kampagnenlaufzeit einen (1) Monat. Die Kampagnenlaufzeit beginnt mit der Bestätigung der Kampagnen von Meta.

Falls alle Stellen einer Kampagne vor Ablauf der Vertragslaufzeit besetzt sind und die Kampagne aus diesem Grund auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet werden soll, wird das noch nicht verbrauchte Recruiting-Mediabudget (vgl. § 4 (2) lit. c) der AGB) dem Auftraggeber als Guthaben gutgeschrieben und kann mit dem Recruiting-Mediabudget eines Folgeauftrages verrechnet werden, sofern dieser innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der frühzeitig abgeschlossenen Kampagne erteilt wird. Andernfalls verfällt das Guthaben. Eine Auszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. Weitere Vergütungsbestandteile (vgl. § 4 (2) der AGB) werden im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Kampagne auf Wunsch des Auftraggebers weder verrechnet noch erstattet.

Laufzeit & Kündigung des "Mitarbeiter-werden-Mitarbeiter"-Pakets
Das "Mitarbeiter-werden-Mitarbeiter"-Paket wird für eine individuell vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt mit der Bereitstellung der Plattform seitens recruitiflow und wird entsprechend im individuellen Angebot festgelegt. Während der gesamten Laufzeit steht dem Auftraggeber die Plattform zur Verfügung und kann zur Rekrutierung von neuen Mitarbeitern verwendet werden. Ein vorzeitiges Beenden dieses Pakets auf Wunsch des Auftraggebers führt nicht zu einer Gutschrift des nicht genutzten Paketbetrages. Der Betrag für das "Mitarbeiter-werden-Mitarbeiter"-Paket wird unabhängig von dessen Nutzung für die gesamte Laufzeit fällig.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 6a Erweitertes Nutzungsrecht für Werbemaßnahmen und eigene WebseiteZusätzlich zu den in § 6 der AGB gewährten Nutzungsrechten räumt der Auftraggeber recruitiflow hiermit das Recht ein, sämtliche im Rahmen der vertraglichen Leistungen erstellten oder zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere Creatives, Chatbots, Landingpages, Werbetexte und Bewerberprofile) sowie Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers für Werbemaßnahmen und zur Verwendung auf der eigenen Webseite von recruitiflow zu nutzen. Diese Nutzung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, die Darstellung in Marketingmaterialien, Präsentationen, Fallstudien, auf der Webseite von recruitiflow und in sozialen Medien.

Die Einräumung des Nutzungsrechts nach Absatz 1 beinhaltet das Recht von recruitiflow, die genannten Inhalte zu bearbeiten, zu modifizieren und mit anderen Werken oder Inhalten zu verbinden, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist. recruitiflow verpflichtet sich, bei der Nutzung der Inhalte die Integrität und den ursprünglichen Zweck der Inhalte zu wahren und keine Veränderungen vorzunehmen, die den Interessen oder dem Ansehen des Auftraggebers schaden könnten.

Das nach diesem Paragraphen eingeräumte Nutzungsrecht ist zeitlich unbegrenzt und weltweit gültig. Der Auftraggeber bestätigt, dass er berechtigt ist, recruitiflow diese Rechte zu gewähren, und dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Einwilligungen zur Nutzung vorliegen.

Die Nutzung der Inhalte durch recruitiflow nach diesem Paragraphen erfolgt ohne weitere Vergütung an den Auftraggeber. Der Auftraggeber erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass die Nutzung der Inhalte zu Werbezwecken und auf der eigenen Webseite von recruitiflow zur Steigerung der Sichtbarkeit und des Ansehens beider Parteien beitragen kann.

Sollten die Parteien eine spezifische Nutzung der Inhalte wünschen, die über den Rahmen dieses Paragraphen hinausgeht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.

§ 7 Widerrufsrecht
Da recruitiflow ausschließlich Verträge mit Unternehmen gemäß § 14 BGB abschließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird ebenfalls nicht vereinbart.

§ 8 Haftung
recruitiflow haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz unabhängig vom Rechtsgrund im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich wie folgt:
a. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von recruitiflow oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet recruitiflow uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

b. Bei Schäden aufgrund (leicht) fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch recruitiflow oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet recruitiflow, jedoch begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung bleibt unberührt bei Nichteinhaltung einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft sowie bei arglistigem Verschweigen eines Umstands durch recruitiflow oder einen ihrer Vertreter.

§ 9 Urheberrecht, Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber gewährt recruitiflow das uneingeschränkte Recht, alle Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen zu nutzen. Einschränkungen dieses Nutzungsrechts bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die recruitiflow zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Einwilligungen zur Nutzung vorliegen. Bei Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund bestehender Rechte, die entgegen Absatz 1 bestehen, stellt der Auftraggeber recruitiflow vollumfänglich frei.

§ 10 Referenznennung
recruitiflow darf den Auftraggeber in jeglicher Form zu Werbezwecken als Referenz aufführen, ist jedoch nicht zur Nennung verpflichtet. Dies schließt die Verwendung aller Marken, Logos, Namen oder sonstiger geschäftlicher Kennzeichen des Auftraggebers ein. Abweichende Regelungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 11 Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform für ihre Wirksamkeit. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und gelten auch ohne Beachtung der Schriftform (§ 305b BGB).
Für Verträge zwischen recruitiflow und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist der Sitz von recruitiflow in Hamburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu treffen, die wirtschaftlich möglichst nahe an der unwirksamen Bestimmung liegt, soweit eine ergänzende Vertragsauslegung nicht vorrangig oder möglich ist.

Stand: Mai 2024